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   VGH Baden-Württemberg, 21.05.1985 - 13 S 467/85   

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VGH Baden-Württemberg, 21.05.1985 - 13 S 467/85 (https://dejure.org/1985,2099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.1985 - 13 S 467/85 (https://dejure.org/1985,2099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - 13 S 467/85 (https://dejure.org/1985,2099)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 519
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.1985 - 13 S 467/85
    wiederholt die Vereinbarkeit des § 11 Abs. 2 AuslG mit dem GG festgestellt (vgl. etwa Urteil vom 7.10.1975, BVerwGE 49, 202 und neuerdings Urteil vom ] 3.8. 1984, InfAuslR 1984, S. 309 ..) und dies damit begründet, daß die Vorschrift den Kernbereich des Asylrechts nicht einschränke, weil sie nur das Gebot zum Verlassen und das Verbot zum erneuten Betreten des Bundesgebiet enthalte, dem Ausländer aber nicht vorschreibe, in welchem Staat er sich künftig aufzuhalten habe.

    in dem Verbot der Zurückweisung des Schutzsuchenden an der Grenze und in dem grundsätzlichen Verbot, ihn in den Verfolgerstaat abzuschieben, nicht dagegen in der staatlichen Verpflichtung, ihm unter allen Umständen ein dauerndes und schlechthin unentziehbares Recht zum Aufenthalt im Inland zu gewähren (vgl. Urteil vom 7.10.1975, aaO. ..).

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.1985 - 13 S 467/85
    Eine Entscheidung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG ist damit anders als bei der Aufenthaltserlaubnis, die ein unbefristet ausgewiesener Ausländer nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG erwirken will (vgl. dazu BVerwGE 60, 133, 138 f.), nicht unabdingbar erforderlich, um den Weg für die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis an einen anerkannten Asylberechtigten frei zu machen.
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.1985 - 13 S 467/85
    Da die Ausweisung den Zweck hat, künftigen Störungen der öffentl. Sicherheit oder Ordnung oder anderen Beeinträchtigungen erheblicher Belange der BRD vorzubeugen (vgl. dazu BVerwGE 35, 291, 293 f.), darf sie in ihren Wirkungen nach der asylrechtlichen Anerkennung des Kl. nur aufrechterhalten werden, wenn sie auch in Zukunft noch den Zweck hat, schwerwiegende Gefahren für die öffentl. Sicherheit oder Ordnung in der BRD abzuwenden, denen die Behörde mit weniger einschneidenden Mitteln nicht wirksam entgegentreten kann .
  • BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81

    Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.1985 - 13 S 467/85
    (e) Die Entscheidung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG trifft die Behörde, die die Ausweisung verfügt hat (vgl. dazu BVerwGE 69, 137 ).
  • BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.1985 - 13 S 467/85
    wiederholt die Vereinbarkeit des § 11 Abs. 2 AuslG mit dem GG festgestellt (vgl. etwa Urteil vom 7.10.1975, BVerwGE 49, 202 und neuerdings Urteil vom ] 3.8. 1984, InfAuslR 1984, S. 309 ..) und dies damit begründet, daß die Vorschrift den Kernbereich des Asylrechts nicht einschränke, weil sie nur das Gebot zum Verlassen und das Verbot zum erneuten Betreten des Bundesgebiet enthalte, dem Ausländer aber nicht vorschreibe, in welchem Staat er sich künftig aufzuhalten habe.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2000 - 13 S 1378/98

    Rücknahme einer Ausweisung

    Dieser Kernbereich wird durch die Ausweisung nicht berührt, weil sie den weiteren Aufenthalt des Ausländers im Inland verhindern soll, ohne diesem vorzuschreiben, wohin er auszureisen hat (BVerwG, Urteil vom 7.10.1975, BVerwGE 49, 202, 207f.; Senatsurteil vom 21.5.1985, DVBl. 1986, 519, 520).
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